FAQ

Nein, Besichtigungen sind leider nicht möglich. Wir sind kein Zoo und kein Freizeitpark. Wir versuchen, unseren kleinen Übernachtungsgästen einen angenehmen Aufenthalt bei uns zu ermöglichen. Auch Sie möchten sicher nicht, dass ständig Besucher das Zimmer Ihres Kindes betreten möchten oder Ihrem Kind bei den Aktivitäten zusehen, wenn dieses sich bei uns aufhält. Außerhalb der Belegungszeiten wollen unsere Mitarbeiter Ihre wohl verdienen freien Tage genießen und nicht am Wochenende auch noch Gäste über unsere Anlage führen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass Besuche und Besichtigungen prinzipiell nicht möglich sind.

Häufig gestellte Fragen:

1. Warum sind die Angebote des Kinderlandes Schorfheide so preiswert?

Wir sind ein gemeinnütziger anerkannter Träger der Jugendhilfe. Wirtschaftliche Aspekte stehen daher nicht im Vordergrund. Wir wollen ein tolles Programm und einen günstigen Preis, den sich auch sozial Schwache noch leisten können. Denn gerade solche Kinder benötigen besonders solchen zusätzlichen Angebote und Sozialkontakte. Das geht natürlich nur, wenn wir auf jeglichen Komfort verzichten. Luxus und Komfort dürfen Sie nicht erwarten: alle Kinder schlafen in Achtbettzimmern, die Sanitäranlagen sind zentral gelegen. Die Einrichtung ist sehr einfach – wie ein DDR – Kinderferienlager.

2. Ist auch eine Unterbringung in Zweibettzimmern möglich mit Toiletten direkt im Zimmer?

Leider können wir solche Angebote – wie fast alle anderen preiswerten Anbieter auch – nicht machen. Bitte wenden Sie sich an einen deutlich teureren (kommerziellen) Anbieter, die auch solche Wünsche gern erfüllen werden.

3. Kann ich das Kinderland vorher besichtigen:

Nein, Besichtigungen sind leider nicht möglich. Wir sind kein Zoo und kein Freizeitpark. Wir versuchen, unseren kleinen Übernachtungsgästen einen angenehmen Aufenthalt bei uns zu ermöglichen. Auch Sie möchten sicher nicht, dass ständig Besucher das Zimmer Ihres Kindes betreten möchten oder Ihrem Kind bei den Aktivitäten zusehen, wenn dieses sich bei uns aufhält. Außerhalb der Belegungszeiten wollen unsere Mitarbeiter Ihre wohl verdienen freien Tage genießen und nicht am Wochenende auch noch Gäste über unsere Anlage führen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass Besuche und Besichtigungen prinzipiell nicht möglich sind.

4. Wie groß ist das Kinderland Schorfheide?

Das Kinderland Schorfheide hat 232 Betten plus 20 Übernachtungsplätze in Zelten und wird jährlich von ca. 4500 Kindern und Jugendlichen besucht.

5. Wieviele Kinder sind bei den Feriencamps in einer Gruppe?

In einer Gruppe sind meist 20 Kinder, in manchen Projekten auch 30 Kinder. Für 10 Kinder ist immer ein Betreuer zuständig, wir halten also das Betreuungsverhältnis von 1:10 ein.

6. Muss Bettwäsche und Zeckenschutz mitgebracht werden?

Bettwäsche und Zeckenschutz muss prinzipiell mitgebracht werden. Alternativ kann Bettwäsche auch für 4,- EUR hier entliehen werden.

7. Wer sind die Betreuer?

Neben einige festangestellten Betreuern handelt es sich meist um Honorarkräfte. Dies sind neben Spezialisten (Sprachlehrer, Trainer usw.) häufig auch Studenten meist aus den sozialwissenschaftlichen und pädagogischen Fachrichtungen. Diese werden sorgfältig ausgewählt – wobei Erfahrungen im Umgang mit Kindern im Vordergrund stehen – und müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.

8. Kann ich mehrere Wochen hintereinander buchen?

Gern können Sie Ihr Kind auch für mehrere Wochen zu uns schicken. Bitte buchen Sie in diesem Fall die gewünschten Wochen einzeln und vermerken Sie im Feld für besondere Mitteilungen, dass das Kind über das Wochenende bei uns bleiben soll. Dies ist bei Buchung mehrerer zusammenhängender Wochen ohne Aufpreis möglich.

9. Können Sie Rabatte anbieten?

Aufgrund unserer günstigen Grundpreise können wir leider keinerlei Rabatte anbieten, weder für Geschwister, noch bei Buchung mehrerer Wochen oder der Vermittlung anderer Teilnehmer. Die Projekte können nur so wie beschrieben zu den genannten Preisen gebucht werden. Bei Gruppenreisen können wir leider auch keine Freiplätze anbieten. Wir wollen bewußt nicht die Preise für Kinder – die zum Teil aus sozial schwachen Schichten stammen – erhöhen müssen, um den erwachsenen Begleitern, die über ein zum Teil beträchtliches eigenes Einkommen verfügen, entgegenzukommen.

10. Müssen die Kinder an allen Aktivitäten teilnehmen?

Die Teilnahme an allen Aktivitäten ist prinzipiell freiwillig. Die Kinder werden durch unsere Mitarbeiter lediglich aufgefordert, an den Aktivitäten teilzunehmen. Wenn Sie eine Teilnahme verweigern, müssen Sie zwar bei der Gruppe bleiben (zum Beispiel beim Reiten zusehen) – jedoch nicht selbst aktiv an der jeweiligen Aktivität teilnehmen. Das gleiche gilt auch für das Essen, Duschen oder ähnliches. Unsere Mitarbeiter fordern die Kinder zwar auf, zum Beispiel Duschen zu gehen. Schon aus rechtlichen Gründen ist es aber nicht möglich, die Kinder dazu zu zwingen.

11. Bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich mein Kind vorher abholen möchte?

Prinzipiell können die Reisen nur für die genannten festgelegten Zeiträume gebucht werden. Natürlich können Sie Ihr Kind später bringen oder früher abholen. Einen Nachlass beim Reisepreis können wir dafür aber nicht gewähren. Wenn Sie Ihr Kind zum Beispiel wegen Heimweh früher abholen wollen, ist eine Erstattung ebenfalls nicht möglich. Bitte schließen Sie für diesen Fall eine Reiseabbruchversicherung ab.

12. Kann ich bei Ihnen eine Reiserücktritts- oder / und Reiseabbruchversicherung abschließen.

Derartige Versicherungen können Sie gern bei einem Anbieter Ihrer Wahl abschließen – nicht jedoch bei uns. Am günstigten sind Versicherungen, die alle Reisen der ganzen Familie während eines Jahres abdecken. Neben allen großen Versicherungsgesellschaften bieten Ihnen vielfach auch die Automobilclubs oder Kreditkartenanbieter solche Pakete zu günstigen Preisen an.

13. Muss ich mein Kind selbst aus dem Feriencamp abholen?

Natürlich können Sie Ihr Kind auch von einer Person Ihrer Wahl abholen lassen. Geben Sie dieser Person aber eine auf den Namen der Person lautende und von Ihnen unterzeichnete Vollmacht nebst Kopie Ihres Personalausweises mit. Außerdem ist von der abholenden Person der eigene Personalausweis vorzulegen.

14. Was passiert, wenn Kinder den Anweisungen des Betreuungspersonals nicht Folge leisten oder die Hausordnung nicht einhalten.

In diesen Fällen werden die Mitarbeiter zunächst auf die Kinder einwirken, ihr Verhalten zu ändern. Fruchtet das nicht, werden kleinere Strafen ausgesprochen (zum Beispiel Tiere saubermachen, Unkraut ziehen, Ausschluss von einzelnen Programmpunkten etc.). Zeigt auch das keine Wirkung, werden die Eltern informiert, die dann Ihr Kind abholen müssen. In besonders schwerwiegenden Fällen (Gewaltanwendung, Diebstahl etc.) schicken wir die Kinder auch sofort nach Hause. Außerdem behalten wir uns vor, in solchen Fällen von strafbaren Handlungen die Polizei hinzuzuziehen. Bei Offizialdelikten – wie schwere Körperverletzung – sind wir rechtlich verpflichtet, die Polizei zu informieren.

15. Darf mein Kind ein Handy oder einen PC (Tablet, Laptop o.ä.) mitbringen?

Handys und andere internetfähige elektronische Geräte gefährden und erschweren die Durchführung unserer Projekte. Deshalb erlauben wir – wie fast alle anderen Anbieter auch – die Mitnahme von solchen Geräten nicht. Im Einzelfall können sie (vor allem bei weitgereisten Gästen) im Büro abgegeben und vor Abreise dort wieder abgeholt werden. Wir haben einen Münzfernsprecher, von dem die Kinder jederzeit zu Hause anrufen können (bitte nur Festnetz, Handynummern sind teurer). Bitte beachten Sie, dass die genannten Geräte auch dann nicht mitgebracht werden dürfen, wenn Sie nur zum Fotographieren oder Musik hören eingesetzt werden.

16. Warum dürfen Handys und internetfähige Geräte nicht mitgebracht werden?

1. Gönnen Sie Ihrem Kind mal ein paar Tage Urlaub in der Natur. Dabei stören diese Geräte und schränken den Erlebniswert ein – für Ihr Kind und auch für die anderen Gäste. 2. Die Geräte gefährden die Durchführung unserer Projekte und stellen ein Unfallrisiko dar. Durch die Geräte werden die Kinder abgelenkt, sind unkonzentriert und unaufmerksam. Dies ist auch unfair anderen Kindern gegenüber, die gerade englisch oder singen lernen, in Ruhe angeln oder experimentieren wollen. Handys stellen auch eine Unfallgefahr dar, wenn sich zum Beispiel Tiere beim Reiten erschrecken oder Kinder vom Fahrrad fallen, weil sie unbedingt telefonieren müssen. 3. Sie führen zu Mißbrauch und häufigen Diebstählen. So wurden einmal 800,- EUR Kosten durch das Anrufen kostenpflichtiger Nummern für den Vertragsinhaber verursacht, weil ein anderes Kind das Handy der Tochter unbefugt benutzt hatte. Auch Stalking, das Betrachten indizierter Webseiten und die Verbreitung nicht zulässiger Inhalte werden durch das Handyverbot vermieden.

17. Sind Angebote zusätzlich buchbar oder Kombinationen von Projekten (wie Reiten und Englisch) möglich?

Zusätzliche Angebote oder Kombinationen von Projekten sind leider nicht möglich. Alle Projekte können nur so wie beschrieben als Pauschalangebote gebucht werden.

18. Kann ich mein Kind während des Aufenthaltes besuchen oder anrufen?

Besuche von Eltern, Verwandten oder Freunden haben leider zur Folge, dass sich andere Kinder, deren Angehörige nicht kommen können, benachteiligt fühlen und dadurch etwa vorhandenes Heimweh verstärkt wird. Daher sind Besuche während des Aufenthaltes leider nicht möglich. Außerdem wäre es nicht leistbar, dass unsere Mitarbeiter – anstatt sich um Ihre Kinder zu kümmern und die Projektaktivitäten durchzuführen – ständig Angehörige über das Gelände führen. Die telefonisch erreichbaren Mitarbeiter im Büro sind nicht bei den Kindern und können Ihnen daher über das Befinden Ihres Kindes auch keine Auskunft geben. In dringenden Fällen oder bei Problemen zum Beispiel Heimweh, Verletzungen, Erkrankungen o.ä. melden sich unsere Mitarbeiter umgehend bei Ihnen. Außerdem können Ihre Kinder Sie jederzeit vom Münztelefon aus anrufen. Bitte geben Sie hierfür ausreichend Kleingeld mit.

19. Kann ich Reitstunden für mein Kind bei Ihnen buchen?

Leider ist es nicht möglich, Reitstunden zu buchen. Wir lasten unsere menschlichen und tierischen Mitarbeiter mit unseren Klassenfahrten, Gruppenreisen und Ferienlagern vollständig aus. Und am Wochenende sollen sie auch mal ihre freien Tage genießen können.

20. Was passiert, wenn ich etwas vergessen habe?

Bitte melden Sie sich in diesem Fall bei uns telefonisch und vereinbaren Sie unter 0162 / 66 33 481 einen Termin, an dem Sie zu uns kommen und in unseren Fundsachen Ihre vergessenen Gegenstände selbständig suchen und mitnehmen können. Alternativ können wir das auch für Sie übernehmen. In diesem Fall füllen Sie bitte das Formular „Such und Nachsendeauftrag“ aus. Unsere Mitarbeiter suchen für Sie Ihre vergessenen Sachen, verpacken diese und senden Sie Ihnen zu. Dieser spezielle Service kostet 20,- EUR, die per Vorauskasse/Vorabüberweisung zu zahlen sind, natürlich nur, wenn Ihre vergessenen Sachen auch gefunden werden.

21. Warum ist die Nachsendung so teuer?

Auch uns entstehen durch die Nachsendung beträchtliche Aufwendungen. Ein Mitarbeiter muss Ihre verlorengegangenen Gegenstände suchen und verpacken. Dazu kommen die Kosten für das Verpackungsmaterial und die Gebühren für die Zustellung mit der Post in Höhe von 7,60 EUR (4,10 EUR Paketgebühr, 3,50 EUR Versicherung). Aus rechtlichen Gründen ist eine andere Form der Zustellung nicht möglich. Wenn wir Ihre Artikel lediglich suchen sollen, reduziert sich die von Ihnen zu entrichtende Gebühr auf 7,50 EUR.

22. Warum sind zusätzliche Angebote Nachsendung vergessener Gepäckstücke, Ausleihe von Bettwäsche, Besichtigungen der Einrichtung, Automatenverkauf usw. so teuer?

Anders als unsere Angebote und Projekte selbst stellen diese Leistungen keinen steuerbegünstigten Zweck im Sinne der Abgabenordnung dar. Um die Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden, dürfen wir in diesem Bereich des sogenannten wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes auf keinen Fall einen Verlust erwirtschaften. Daher müssen wir von unseren Kunden einen Preis verlangen, der die Kosten vollständig deckt. Bitte bedenken Sie dabei: 1. Wenn Sie diese Leistungen nicht nutzen, schränkt das den Erlebniswert des von Ihnen gebuchten Projektes in keiner Weise ein. Diese Leistungen sind reiner Luxus, den Sie Ihrem Kind gönnen wollen oder auch nicht. 2. Über 90 Prozent der Deutschen wollen einen Mindestlohn. Ehrenamtliche wollen und dürfen wir für diese Tätigkeiten nicht einsetzen. Also müssen wir von Ihnen einen Preis verlangen, der uns als Bildungswerk ermöglicht, unsere Projekte selbst weiter zu einem günstigen Preis anbieten zu können. Wer mehr will, muss eben auch mehr zahlen.